Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgrundlagen

Grundlage unserer Geschäfte sind immer die aktuell geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland; insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ geltend ergänzend für jeden Kundenauftrag.

2. Historische Baustoffe – Produkteigenschaften

Unsere historischen Baustoffe sind gebrauchte, ggf. sogar schon mehrfach verbaute und wieder rückgewonnene Ware, die zumeist von vor 1950 stammt. Sowohl der Rückbau, als auch das Verlesen und Reinigen erfolgen zu einem Großteil in Handarbeit. Gereinigt wird umsichtig nur so weit, wie es für das erneute Verbauen der Ware erforderlich ist, damit die Patina erhalten bleibt.

Typische Herstellungs-, Alters- und Gebrauchsspuren wie z. B. Farb- und Maßdifferenzen, Kalkmörtel- oder sonstige Restanhaftungen und kleine Dellen, Risse oder Abplatzungen gehören zu diesen alten Materialien dazu. Sie sind erwünschte und zu erwartende materialtypischen Eigenschaften, die keinen Reklamationsgrund darstellen.

Unsere Warenbeschreibungen und Warenfotos gestalten wir entsprechend aussagekräftig, sie können aber bei der möglichen Diversität innerhalb einer Position den Anspruch einer vollständigen Dokumentation der Beschaffenheit nicht erfüllen.

Beim erneuten Verbauen der Ware sollte immer auf eine gute Durchmischung der einzelnen Stücke geachtet werden, um ein optimales Gesamtbild zu erhalten.

3. Preise

Alle angegebenen Preise sind grundsätzlich Einzelpreise. Abweichende Mengen-, Staffel- oder Komplettpreise werden explizit als solche ausgezeichnet. Unsere Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Rethem (Aller), sofern nicht anders angegeben. Im Preis enthalten ist die Warenverpackung und das speditionsübliche Verladen der Ware.

Nicht im Preis enthalten sind die für die Verlade- und Transporttätigkeiten erforderlichen Transport-Hilfsmittel wie z.B. Europaletten oder Gitterboxen. Diese werden separat berechnet. Nur nach Absprache ist es in Einzelfällen möglich diese zurückzugeben bzw. zu tauschen gegen gleichwertigen Transport-Hilfsmittel zwecks Rückerstattung.

4. Mustersendungen

In Einzelfällen ist es möglich, Warenmuster gegen Aufwand zu verschicken. Aufgrund der materialtypischen Wareneigenschaften wie unter Punkt 2 beschrieben, kann ein solches Muster immer nur einen beispielhaften Ausschnitt aus der zugrundeliegenden Positionsmenge darstellen. Die oben beschriebenen Materialabweichungen sind innerhalb einer Position immer möglich, auch im Vergleich zu einem erhaltenen Muster, und stellen in keinem Fall einen Mangel dar.

5. Angebote, Abnahmemengen, Reservierungen und Bestellungen

Aus Transportsicherheitsgründen werden Mauerziegel immer nur in ganzen Lagen verkauft. Wo nötig, runden wir im Angebot Ihre gewünschte Menge auf ganzen Lagen auf. Ein von uns erteiltes Angebot beinhaltet nicht automatisch eine Warenreservierung. Warenreservierungen und Warenbestellungen bedürfen einer expliziten schriftlichen Bestätigung als solches unsererseits (entweder per Mail, Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnung). Warenreservierungen werden mit einem Datum versehen, nach dem die Reservierung automatisch erlischt.

6. Bezahlung

Für bestellte Ware ist nach Rechnungseingang eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten; der Rest muss direkt vor der Auslieferung auf das Firmenkonto überwiesen werden oder ist bei Übergabe der Ware in bar zu zahlen. Lieferungen erfolgen nicht auf Kredit.
Abweichende Zahlungsziele bei Stammkunden müssen schriftlich vereinbart werden und können fristlos einseitig widerrufen werden, wenn klare Anzeichen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Kunden bekannt geworden sind (z.B. Zahlungszielüberschreitung um eine Woche, Insolvenz etc.). Der Kunde übernimmt in diesem Fall alle zusätzlich ggf. anfallenden Mahn-, Titulierungs- und Vollstreckungskosten.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sind die gelieferten Baustoffe bereits verbaut, wird der Eigentumsanspruch ersetzt durch einen Schadenersatzanspruch in Höhe der Rechnung zzgl. ggf. anfallender Mahn-, Titulierungs- und Vollstreckungskosten.

8. Lieferung und Gefahrenübergang

Die Ware ist unverzüglich nach Rechnungserhalt bzw. zum vereinbarten Liefertermin vom Käufer abzunehmen. Nach individueller Absprache und kapazitätsabhängig ist eine längere Zwischenlagerung der gekauften Ware vereinzelt möglich.

Auslieferungen erfolgen frei Bordsteinkante an die vom Käufer bei der Bestellung benannte Adresse. Spätere Änderungen der Lieferadresse können Mehrkosten zur Folge haben.

Bei Annahmeverweigerung der Lieferung übernimmt der Käufer alle Folgekosten (z.B. Rücktransport, Lagerkosten, negative Preisdifferenzen bei Ersatzveräußerung etc.). Alternativ behalten wir uns zur Abdeckung dieser Kosten das Recht vor, eine Anzahlung vollständig einzubehalten.

Der Gefahrenübergang an der Ware erfolgt grundsätzlich mit vollständiger Verladung an unserem Auslieferungslager, sowohl bei Abholungen als auch bei Übergabe an ein Transportunternehmen. Ist die Auslieferung durch uns vereinbart worden, tragen wir das Transportrisiko bis zum vereinbarten Übergabeort.

9. Mängel

Die gelieferte Ware ist sofort bei Erhalt zu kontrollieren. Offene Mängel sind uns sofort, bzw. bis spätestens 3 Arbeitstage nach Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen und mit Fotos zu belegen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch bis zur Verarbeitung der Ware schriftlich zu rügen.

Bemängelte Ware darf weder verbaut noch umgestellt oder umgepackt werden, bis die Beanstandung geklärt ist. Auf Ihrem Gelände nochmals bewegte und/oder angebrochene bzw. veränderte Positionen können wir grundsätzlich nicht mehr zurücknehmen. Bei berechtigten Beanstandungen können wir die Ware nur so zurücknehmen, wie wir sie sortiert, gestapelt und verpackt haben und wie sie vom Lieferfahrer abgestellt wurde.

Im Falle einer Haftung unsererseits erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Rücknahme der Waren gegen Kaufpreisgutschrift oder Nachbesserung. Andere bzw. weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere wird eine Haftung für entstandene Bauverzögerungen und für Schäden ausgeschlossen, die durch Verarbeitung oder Weiterveräußerung mangelhafter Ware entstehen.

Weiterhin handelt es sich bei unserer historischen Ware in den meisten Fällen um bruch- und beschädigungsempfindliche Ware. Daher ist ein Bruchanteil von bis zu 5 % der gelieferten Warenmenge zu akzeptieren und einzukalkulieren und berechtigt nicht zu Ersatzforderungen.

10. Zuviel gekaufte Ware

Es besteht keinen Anspruch darauf, dass wir zu viel gekaufte Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Rethem (Aller). Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Walsrode oder der Gerichtsstand des Käufers.